Gemäss Bauzonen- und Gesamtplan handelt es sich bei der Liegenschaft um ein schützenswertes Kulturobjekt in einem Ensemble schützens- und erhaltenswertere Bauten in Gebieten von besonderer Schönheit und Eigenart. Der Garten vor dem Wohnteil des 1830 erbauten früheren Bauernhauses ist einer sehr sehr schönen und qualitätvollen Gartenumzäunung eingefasst, welche für das Ensemble sehr wertvoll ist. Es handelt sich um einen fein und elegant gearbeiteten Metallzaun, der entrostet und neu behandelt werden muss. Auch der Natursteinsockel weist starke Schäden auf und ist sanierungsbedürftig.
© Text: Amt für Raumplanung, Natur und Landschaft, 13. Dezember 2021